Jack Wolfskin: eine Firma, die nichts begriffen hat.
Der deutsche Outdoor-Riese Jack Wolfskin beansprucht scheinbar für sich das alleinige Recht, Pfoten abzubilden. Jedenfalls entsteht dieser Eindruck, wenn man die juristischen Aktivitäten des Unternehmens verfolgt.
Im Oktober verschickte die von Jack Wolfskin beauftragte Anwaltskanzlei Abmahnungen per Einwurfeinschreiben mit angehängter Kostennote an Bastler, die Selbstgenähtes verkaufen. Die von der Kanzlei errechneten Streitwerte (zwischen 20.000 und 25.000 Euro) und daraus abgeleiteten Gebühren (zwischen 850 und 1000 Euro) unterscheiden sich, die Formulierungen nicht.
Die Anwaltskanzlei erklärt den Abgemahnten, "Jack Wolfskin gehöre, wie Ihnen vermutlich bekannt ist, zu den führenden Herstellern von Outdoor-Equipment und Outdoor-Bekleidung, könne in der Bundesrepublik die Marktführerschaft beanspruchen und gehöre in Europa zu den Marktführern. Die Tatze des Unternehmens ist in Deutschland und vielen Ländern der Welt umfangreich markenrechtlich geschützt."
Gegen diese Markenrechte hätten die Abgemahnten Bastler mit ihrer Handarbeit verstoßen. Die Forderungen der Kanzlei: Binnen zwei Wochen sollen die Abgemahnten die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden, binnen drei Wochen die Gebühren an die Kanzlei überweisen.
Ich finde, das ist noch viel zu wenig und schlage daher vor, Jack Wolfskin für diese unverschämte Abzockerei das alleinige Recht auszusprechen, auf allen ihren Produkten mit Tatze sitzen zu bleiben.
Um dem Unternehmen bei diesem Vorhaben behilflich zu sein, verpflichte ich mich, niemals ein Produkt dieses Unternehmens käuflich zu erwerben.
Mehr zu dem Thema finden Sie in der Online-Ausgabe des Spiegels vom 20.10.2009. Klick, klick!
P.S. Wie nennt man 10.000 Anwälte auf dem Grund des Meeresbodens?
Einen guten Anfang!


Das ist die neue Marketingstrategie von Jack Wolfskin.
Die lautet schlicht und einfach:
Jack Wolfskin – Klamotten für Abmahner und Arschlöcher!
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